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Dr. med. dent. Sonja Kaspers Gabriele Rühlmann
Zahntechnik Mundkiefergesichtschirurgie Kieferorthopädie Notfallpraxis

Kariesprophylaxe mit Fluoriden


Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kiefernheilkunde (DGZMK):


„Eine ausgewogene Ernährung, zweckmäßige Zahn- und Mundpflege sowie die Anwendung von Fluoriden sind die drei Eckpfeiler zahnmedizinischer Prävention. Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse ist beim Einsatz von Fluoriden der lokalen Applikation (Anwendung durch direkten Kontakt mit der Zahnoberfläche) gegenüber der systemischen Zufuhr (Fluoridaufnahme durch Tabletten, Trinkwasser, Kochsalz usw.) der Vorrang einzuräumen. Zahlreiche Untersuchungen haben in den letzten Jahren herausgestellt, dass Fluoride in erster Linie durch direkten Kontakt mit Zahnhartsubstanz (lokal) karieshemmend wirken.

Vor dem 6. Lebensmonat sind aus zahnärztlicher Sicht keine Fluoridierungsmaßnahmen erforderlich.

Mit dem Durchbruch der ersten Milchzähne sollten diese von den Eltern einmal am Tag mit einer höchstens erbsengroßen Menge fluoridhaltiger Kinderzahnpasta (max. 500ppm Fluorid) gereinigt werden. Dabei wird von einer Anwendung von Zahnpasten mit Frucht- oder Bonbongeschmack abgeraten, um keinen Anreiz zum Herunterschlucken zu geben.

Ab dem 2. Geburtstag sollten die Milchzähne auf diese Weise zweimal täglich geputzt werden.

Neben einem karies- und zahnfleischprophylaktischen Effekt wirkt damit auch eine frühzeitige Gewöhnung des Kindes an die tägliche Mundhygiene erreicht.

Eltern müssen das Zähneputzen bei Kleinkindern überwachen und bis ins Schulalter hinein die Zähne der Kinder nachputzen.


Zusätzlich zum Zähneputzen mit fluoridhaltiger Kinderzahnpasta wird die Verwendung fluoridhaltigen Speisesalzes empfohlen. Weitere Fluoridergänzungen sind in der Regel nicht notwendig.


Ab dem Schuleintritt sollten die Zähne mit einer Zahnpasta mit einem Fluoridgehalt von 1000-1500ppm geputzt werden. Fluoridhaltiges Speisesalz sollte regelmäßig verwendet werden.

Die lokale Anwendung von höher dosierten Fluoridlacken, -lösungen oder –gelen sollte nur nach zahnärztlicher Anweisung und unter zahnärztlicher Kontrolle erfolgen. Die häusliche Anwendung von Fluoridgelees und –lösungen sollte erst vom Schulalter an bei Kindern mit erhöhtem Kariesrisiko erfolgen.“


Unbenanntes Dokument Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Sonja Kaspers & Zä. Gabriele Rühlmann •
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